Alle Leistungen, die keinen expliziten Hinweis auf Zuzahlungspflicht enthalten, sind im angegebenen Pflegesatz bereits enthalten.
Der gesetzliche Anspruch auf Tagespflege ist gegeben, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann oder diese zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Der monatliche Leistungsanspruch zur Deckung des täglichen Pflegesatzes und der Ausbildungsvergütung für Altenpflegeschüler/-innen beträgt dabei für den
Zusätzlich zum Anteil der Pflegekasse kann der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von bis zu 125 Euro für die Pflegegrade 1 bis 5 in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege am selben Tag ist nicht möglich.
Fahrtkosten
Enfternungskilometerpauschale: Für die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung bis zur teilstationären Pflegeeinrichtung und zurück wird pro angefangenem Entfernungskilometer ein Betrag in Höhe von 1,30 EUR vereinbart. Dieser Betrag kann bzw. diese Beträge können jeweils für eine Hin- und eine Rückfahrt pro Aufenthaltstag abgerechnet werden.
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