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Spann 2-6
22848 Norderstedt
Kontakt: | Frau Siri Kudelka / Herr Gunnar Löwe |
Telefon: | 040 / 5 23 11 44 |
Fax: | |
E-Mail: | info@scheel-aph.de |
Web: | http://www.scheel-aph.de |
Für die ärztliche, fach- und zahnärztliche Versorgung bestehen Kooperationen mit folgenden Ärzten
Hausärztliche Versorgung/Ärztenetz
Fachärztliche Versorgung
Zahnärztliche Versorgung
Weitere Kooperationen
* Stationäre Pflegeeinrichtungen können einzeln oder gemeinsam bei entsprechendem Bedarf Kooperationsverträge mit dafür geeigneten vertragsärztlichen Leistungserbringern schließen. Die Pflegeeinrichtung kann auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung über die Kooperation mit den behandelnden Ärzten zur medizinischen Versorgung schließen.
Kooperationsvereinbarungen / Inhalte von Kooperationsvereinbarungen / weitere Anmerkungen
Konzept der ärztlichen Versorgung und der Versorgung mit Medikamenten
Das SCHEEL Altenpflegeheim arbeitet eng mit ortsansässigen Ärzten und Fachärzten zusammen. Selbstverständlich ist in unserer Einrichtung die freie Arztwahl gesichert. Die in unserem Hause wohnenden Menschen können die Behandlung durch die ihnen vertrauten Ärzte weiterführen lassen. Sollte dies nicht möglich oder nicht gewünscht sein, so besteht die Möglichkeit der unverzüglichen Weiterbehandlung durch die mit dem SCHEEL Altenpflegeheim kooperierenden Ärzte.
Zur regelmäßigen Behandlung von nicht mobilen BewohnerInnen führen die mit dem SCHEEL Altenpflegeheim kooperierenden Ärzte die notwendigen Visiten und Hausbesuche nach Bedarf durch. Wird eine akute Behandlung außerhalb der Bereitschaftszeiten der behandelnden Ärzte notwendig, werden der ärztliche Bereitschaftsdienst oder der Notarzt informiert.
Die enge Abstimmung zwischen den kooperierenden behandelnden Ärzten und den qualifizierten Mitarbeitenden unseres Hauses bietet die Gewähr der pflegerischen Unterstützung bei der ärztlichen Behandlung.
Die Medikamentenversorgung organisieren wir in Zusammenarbeit mit einer ortsansässigen Apotheke gemäß § 12 a Apothekengesetz.
Weiteres
Ladengeschäfte sind in der Einrichtung vorhanden
ja
Es wird ein Einzugsgespräch mit Biographiearbeit/Anamnese geführt:
Besucher sind zu jeder Zeit willkommen.
Nächste Station | Fußweg | |
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Bushaltestelle | 195, 295 | 200 - 500 m |
Ein Unternehmer, der sich im Sinne des § 1 WBVG vertraglich zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verpflichtet, die der Bewältigung eines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen, hat diesen Vertrag gemäß § 6 WBVG schriftlich abzuschließen. Zudem hat der Unternehmer dem Verbraucher eine Ausfertigung des Vertrags auszuhändigen.
Dabei hat der Vertrag auch bestimmte Mindestinhalte zu umfassen, er muss