Die Basis für die Pflegenoten sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) und der Qualitätsprüfungen des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. Die Noten setzen sich aus bis zu 77 Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Heime durch die MDK oder den PKV-Prüfdienst übermittelt werden.
Die Pflegeeinrichtungen werden anhand von verschiedenen Kriterien (Transparenzkriterien) geprüft und bewertet. Die Kriterien sind fünf Qualitätsbereichen zugeordnet.
- Pflege und medizinische Versorgung (32 Kriterien)
- Umgang mit demenzkranken Bewohnern (9 Kriterien)
- Betreuung und Alltagsgestaltung (9 Kriterien)
- Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene (9 Kriterien)
- Befragung der Bewohner (18 Kriterien)
Es wird zwischen einrichtungsbezogenen und bewohnerbezogenen Kriterien unterschieden.
Einrichtungsbezogene Kriterien fragen nach organisatorischen Dingen und nach Abläufen in der Pflegeeinrichtung. Diese Fragen werden mit "ja" oder "nein" beantwortet.
"Werden im Rahmen der Betreuung Gruppenangebote gemacht?" Antwort: "ja"
Bewohnerbezogene Kriterien stellen Fragen zu Pflege- und Betreuungsleistungen. Zur Beantwortung dieser Fragen wird je Pflegeeinrichtung eine Stichprobe von neun Bewohnern (aus Pflegegrad 1 und 2 zusammen zwei Bewohner, aus Pflegegrad 3 zwei Bewohner, aus Pflegegrad 4 drei Bewohner und aus Pflegegrad 5 zwei Bewohner) gezogen. Bei den in die Stichprobe einbezogenen Bewohnern wird geprüft, ob das Kriterium "erfüllt" oder "nicht erfüllt" ist. Das Ergebnis wird durch den Anteilswert "vollständig erfüllt bei X von Y Bewohnern" dargestellt.
"Ist der Umgang mit Medikamenten sachgerecht?" Antwort: "vollständig erfüllt bei 6 von 9 Bewohnern"
- Das Kriterium konnte bei neun Bewohnern geprüft werden.
- Bei sechs Bewohnern wurde das Kriterium vollständig erfüllt.
Bei der Bewohnerbefragung (Kriterien des Qualitätsbereichs 5) sind vier verschiedene Antworten möglich: "immer", "häufig", "gelegentlich" und "nie". Das Ergebnis der Bewohnerbefragung wird bei jedem Kriterium deshalb durch den Anteilswert "immer/ häufig/ gelegentlich/ nie erfüllt bei X von Y Bewohnern" dargestellt.
"Sind die Mitarbeiter höflich und freundlich?"
Antwort: "immer erfüllt bei 7 von 9 Bewohnern" und "häufig erfüllt bei 2 von 9 Bewohnern"
Zur Bewertung der Prüfergebnisse eines Qualitätsbereichs wird eine Note zwischen "1" ("sehr gut") und "5" ("mangelhaft") vergeben. Die Notenberechnung erfolgt durch ein zweistufiges Verfahren.
1. StufePro Kriterium wird ein Punktwert wie folgt ermittelt: Bei einem einrichtungsbezogenen Kriterium werden für ein "ja" 10 Punkte vergeben, für ein "nein" 0 Punkte. Bei einem bewohnerbezogenen Kriterium werden bei jedem in die Stichprobe einbezogenen Bewohner für ein "erfüllt" 10 Punkte, für ein "nicht erfüllt" 0 Punkte vergeben. Aus den Ergebnissen der Stichprobe wird für jedes Kriterium ein Gesamtmittelwert (Punktwert) gebildet. Dies erfolgt in zwei Schritten:
- Aus den vergebenen Punkten für ein Kriterium wird jeweils der Mittelwert für Pflegegrad 1 und 2 (PG1/2), für Pflegegrad 3 (PG3), für Pflegegrad 4 (PG4) und Pflegegrad 5 (PG5) gebildet.
- Aus den gebildeten Mittelwerten der Pflegegraden wird der Gesamtmittelwert (Punktwert) des Kriteriums bestimmt.
Ergebnis der Stichprobe für ein bewohnerbezogenes Kriterium
- In Pflegegrad 1 und 2 ist das Kriterium bei zwei Bewohnern erfüllt,
- in Pflegegrad 3 bei einem Bewohner,
- in Pflegegrad 4 bei einem Bewohner und
- in Pflegegrad 5 bei keinem Bewohner.
1. Berechnung der Mittelwerte in den Pflegegraden
- PG1/2: MW1 = (10+10)/2 = 20/2 = 10,00
- PG3: MW2 = (10+0)/2= 10/2 = 5,00
- PG4: MW3 = (10+0+0)/3 = 10/3 = 3,33
- PG5: MW4 = (0+0)/2= 0/2 = 0
- Der Mittelwert in Pflegegrad 1 und 2 (MW1) beträgt "10"
- Der Mittelwert in Pflegegrad 3 (MW2) beträgt "6,67"
- Der Mittelwert in Pflegegrad 4 (MW3) beträgt "3,33"
- Der Mittelwert in Pflegegrad 5 (MW4) beträgt "0"
Der Gesamtmittelwert des Kriteriums beträgt "4,58". Dieser Gesamtmittelwert (=Punktwert des Kriteriums) geht in die Berechnung der Note eines Qualitätsbereichs und des Gesamtergebnisses ein.
2. Stufe
Alle Punktwerte der Kriterien eines Qualitätsbereichs werden addiert. Die Summe wird durch die Anzahl der geprüften Kriterien des Qualitätsbereichs geteilt. Das Ergebnis ist der Mittelwert (Punktwert) eines Qualitätsbereichs. Dieser Wert wird einer Note zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand einer Umrechnungstabelle (siehe Pflege-Transparenzvereinbarung stationär – PTVS, Anhang zu Anlage 2).
Bei den bewohnerbezogenen Kriterien der Bewohnerbefragung (Qualitätsbereich 5) werden für die Bewertung "immer" 10 Punkte vergeben, für "häufig" 7,5 Punkte, für "gelegentlich" 5 Punkte und für "nie" 0 Punkte. Die Berechnung des Punktwertes eines Kriteriums und des Qualitätsbereichs 5 erfolgt wie oben dargestellt.
Sofern ein Kriterium bei keinem der in die Stichprobe einbezogenen Bewohner zutrifft und daher nicht bewertet werden kann, geht dieses nicht in die Berechnung der Note eines Qualitätsbereichs mit ein.
III. GesamtbewertungDie Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der Bildung der Note eines Qualitätsbereichs. Der Unterschied ist nur, dass alle geprüften Kriterien der Qualitätsbereiche 1-4 bei der Ermittlung des Punktwertes für das Gesamtergebnis einbezogen werden. Der Punktwert des Gesamtergebnisses wird wieder anhand der Umrechnungstabelle einer Note zugeordnet.
Sofern ein Kriterium bei keinem der in die Stichprobe einbezogenen Bewohner zutrifft und daher nicht bewertet werden kann, geht dieses nicht in die Berechnung des Gesamtergebnisses mit ein.
Die Ergebnisse der Befragung der Bewohner (Kriterien des Qualitätsbereichs 5) gehen ebenfalls nicht in das Gesamtergebnis mit ein. Die Note für die Bewohnerbefragung wird gesondert ausgewiesen.