Betreuungsangebote:
Aufgrund der Vielfalt der Angebote möchten wir Ihnen hier exemplarisch einige Möglichkeiten der Inanspruchnahme aufzeigen:
- Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
- Beratung und Schulung von pflegenden Angehörigen
- Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit
- Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen)
- Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung (Gesellschaftsspiele, Vorlesen, gemeinsames Kochen ...)
- Entlastung der Familie zum Beispiel bei Behördengängen, Arztbesuchen, Apothekengänge und Einkäufen
- Mobilisation in Begleitung zum Beispiel Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen
- Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags
- und vieles mehr ...
WICHTIGER HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Leistungen der Grundpflege (Duschen, Baden, Inkontinenz- versorgung) im Rahmen der Betreuungsangebote nach § 45 b SGB XI nicht abrechenbar sind und damit auch nicht erbracht werden können!