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Die unverbindliche Kostenschätzung kann Ihnen nur einen Hinweis auf die späteren Kosten geben.
Wir empfehlen daher, vor der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes sich von diesem ebenfalls
einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.
03. Unterstützung bei Ausscheidungen - Kleine Hilfe
04. Unterstützung bei Ausscheidungen - Erweiterte Hilfe
05. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
06. Lagern/ Mobilisierung
07. Haarewaschen
08. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
09. Sondenkost bei implantierter Magensonne (PEG)
10. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
11. Begleitung bei Aktivitäten bis/je 15 Min.
13. Beheizen der Wohnung (Ofenheizung)
15. Reinigen der Wohnung bis 15 Minuten
16. Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung bis 15 Minuten
17. Wechseln der Bettwäsche
18. Vorratseinkauf
19. Besorgung
20. Kochen einer Hauptmahlzeit
22. Erstbesuch
21. Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
14. Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen je 10 Min.
LK 5a Aufwändiger Transfer
08. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme in Verbindung mit LK 20 und LK 21
23. Folgebesuch
Prüfgrundlage
ab 2017
Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung erstellt.
Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungsvergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungssystematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Transparenzvereinbarung und Bewertungen auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Transparenzvereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten PflegedienstesDSG - mobil - Ambulanter Pflegedienst
Saarmunder Str. 60, 14478 Potsdam
· Tel: 0331 23600277 · Fax: 0331 23600278 madlen.schaefer@dessg.de · http://www.deusche-seniorenstift.de
*) Diese Angaben wurden durch die Pflegeeinrichtungen selbst eingestellt.
Der AOK-Bundesverband übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität,
Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieser so gekennzeichneten
Informationen, hierfür sind die jeweiligen Pflegeeinrichtungen selbst
verantwortlich.
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