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Wir empfehlen daher, vor der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes sich von diesem ebenfalls
einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.
Übergangsregelung zur pflegerischen Betreuung (Orientierungswert 60 Minuten)
Übergangsregelung zur pflegerischen Betreuung (Orientierungswert 30 Minuten)
Übergangsregelung zur pflegerischen Betreuung (Orientierungswert 45 Minuten)
Kleine Morgen-/Abendtoilette
Große Morgen-/Abendtoilette
Große Morgen-/Abendtoilette mit Vollbad
Vollbad
Hilfen bei Ausscheidungen
Lagern/Betten
Mobilisation
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
Erstbesuch inkl. Hausbesuchspauschale
An-, Aus- und Umkleiden
Hausnotruf ist möglich
Essen auf Rädern ist möglich
Prüfgrundlage
ab 2017
Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung erstellt.
Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungsvergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungssystematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Transparenzvereinbarung und Bewertungen auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Transparenzvereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten PflegedienstesArbeiter-Samariter-Bund KV Birkenfeld e.V.
Tiefensteiner Str. 159, 55743 Idar-Oberstein
· Tel: 06781/9353-13 · Fax: 06781/9353-33 e.wagner-loersch@asb-birkenfeld.com
*) Diese Angaben wurden durch die Pflegeeinrichtungen selbst eingestellt.
Der AOK-Bundesverband übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität,
Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieser so gekennzeichneten
Informationen, hierfür sind die jeweiligen Pflegeeinrichtungen selbst
verantwortlich.
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