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Prüfgrundlage
ab 2017
Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung erstellt.
Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungsvergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungssystematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Transparenzvereinbarung und Bewertungen auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Transparenzvereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten PflegedienstesAmbulanter Dienst des Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt GmbH
Hallesche Landstr. 7, 06188 Landsberg
Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI am13.11.2019 - 14.11.2019
Prüfungsart:Regelprüfung
Anzahl der versorgten Menschen:100
Anzahl der in die Prüfung einbezogenen pflegebedürftigen Menschen:8
Anzahl der pflegebedürftigen Menschen, die an der Befragung der pflegebedürftigen Menschen teilgenommen haben:7
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft
Ambulanter Dienst des Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt GmbH
Hallesche Landstr. 7 06188 Landsberg
Prüfinstitution:
Qualitätsbereich 1
Pflegerische Leistungen
Prüfgrundlage
ab 2017
Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz-vereinbarung erstellt.
Nr.
Kriterium
Ergebnis der Qualitätsprüfung
von 13.11.2019
bis 14.11.2019
01
Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?
vollständig erfüllt bei 8 von 8 Pflegebedüftigen
02
Ist die Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Pflegeeinrichtung?
vollständig erfüllt bei 8 von 8 Pflegebedüftigen
03
Werden die individuellen Wünsche zum Essen und Trinken im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?
vollständig erfüllt bei 0 von 0 Pflegebedüftigen
04
Wurde die vereinbarte Leistung zur Flüssigkeitsversorgung nachvollziehbar durchgeführt?
vollständig erfüllt bei 0 von 0 Pflegebedüftigen
05
Werden die individuellen Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind?
vollständig erfüllt bei 0 von 0 Pflegebedüftigen
06
Wird der pflegebedürftige Mensch bzw. sein Angehöriger im Rahmen von vereinbarten körperbezogenen Pflegemaßnahmen der Körperpflege, Ernährung oder Flüssigkeitsversorgung bei erkennbaren Risiken der Flüssigkeitsversorgung informiert?
vollständig erfüllt bei 0 von 0 Pflegebedüftigen
07
Wurde die vereinbarte Leistung zur Nahrungsaufnahme nachvollziehbar durchgeführt?
vollständig erfüllt bei 0 von 0 Pflegebedüftigen
08
Werden die individuellen Risiken bei der Ernährung erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind?
vollständig erfüllt bei 0 von 0 Pflegebedüftigen
09
Wird der pflegebedürftige Mensch bzw. sein Angehöriger im Rahmen von vereinbarten körperbezogenen Pflegemaßnahmen der Körperpflege, Ernährung oder Flüssigkeitsversorgung bei erkennbaren Risiken im Bereich der Ernährung informiert?
vollständig erfüllt bei 0 von 0 Pflegebedüftigen
10
Werden individuelle Ressourcen und Risiken im Zusammenhang mit Ausscheidungen erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind?
vollständig erfüllt bei 3 von 3 Pflegebedüftigen
11
Wurde die vereinbarte Leistung zur Unterstützung bei Ausscheidungen/Inkontinenzversorgung nachvollziehbar durchgeführt?
vollständig erfüllt bei 3 von 3 Pflegebedüftigen
12
Wenn bei der Erbringung von vereinbarten Leistungen beim pflegebedürftigen Menschen für den Pflegedienst ein individuelles Dekubitusrisiko erkennbar ist, wird dieses dann erfasst?
vollständig erfüllt bei 1 von 1 Pflegebedüftigen
13
Wird im Rahmen der vereinbarten Leistung Lagern eine gewebeschonende Lagerung zur Vermeidung von Druckgeschwüren vorgenommen?
vollständig erfüllt bei 1 von 1 Pflegebedüftigen
14
Werden die vereinbarten Leistungen zur Mobilität und deren Entwicklung nachvollziehbar durchgeführt?
vollständig erfüllt bei 5 von 5 Pflegebedüftigen
15
Werden bei Menschen mit Demenz die biografischen und anderen Besonderheiten bei der Leistungserbringung beachtet?
vollständig erfüllt bei 0 von 0 Pflegebedüftigen
16
Werden die Angehörigen über den Umgang mit demenzkranken Pflegebedürftigen im Rahmen der Leistungserbringung informiert?
vollständig erfüllt bei 0 von 0 Pflegebedüftigen
17
Ist aus der Pflegedokumentation ersichtlich, dass ein Erstgespräch geführt wurde?
vollständig erfüllt bei 5 von 5 Pflegebedüftigen
Bewertungsergebnis für den Qualitätsbereich
1.0*
*Die Bereichsnote ergibt sich aus den Mittelwerten der Punktebewertung der Einzelkritierien.
Ambulanter Dienst des Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt GmbH
Hallesche Landstr. 7 06188 Landsberg
Prüfinstitution:
Qualitätsbereich 2
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
Prüfgrundlage
ab 2017
Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz-vereinbarung erstellt.
Nr.
Kriterium
Ergebnis der Qualitätsprüfung
von 13.11.2019
bis 14.11.2019
18
Basieren die pflegerischen Maßnahmen zur Behandlung der chronischen Wunden oder des Dekubitus auf dem aktuellen Stand des Wissens?
vollständig erfüllt bei 1 von 1 Pflegebedüftigen
19
Entspricht die Medikamentengabe der ärztlichen Verordnung?
vollständig erfüllt bei 2 von 2 Pflegebedüftigen
20
Entspricht die Bedarfsmedikation der ärztlichen Verordnung?
vollständig erfüllt bei 1 von 1 Pflegebedüftigen
21
Wird die Blutdruckmessung entsprechend der ärztlichen Verordnung durchgeführt, ausgewertet und werden hieraus die erforderlichen Konsequenzen gezogen?
vollständig erfüllt bei 0 von 0 Pflegebedüftigen
22
Wird die Blutzuckermessung entsprechend der ärztlichen Verordnung durchgeführt, ausgewertet und werden hieraus die erforderlichen Konsequenzen gezogen?
vollständig erfüllt bei 0 von 0 Pflegebedüftigen
23
Wird die Injektion entsprechend der ärztlichen Verordnung nachvollziehbar durchgeführt, dokumentiert und bei Komplikationen der Arzt informiert?
vollständig erfüllt bei 1 von 1 Pflegebedüftigen
24
Sind Kompressionsstrümpfe/-verbände sachgerecht angelegt?
vollständig erfüllt bei 1 von 4 Pflegebedüftigen
25
Ist bei behandlungspflegerischem Bedarf eine aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar?
vollständig erfüllt bei 1 von 1 Pflegebedüftigen
Bewertungsergebnis für den Qualitätsbereich
1.8*
*Die Bereichsnote ergibt sich aus den Mittelwerten der Punktebewertung der Einzelkritierien.